Dazu soll eine entsprechende Aufhebungsverordnung erlassen werden. Damit werden ab Anfang Februar 2023 die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz außer Kraft treten.
Dazu soll eine entsprechende Aufhebungsverordnung erlassen werden. Damit werden ab Anfang Februar 2023 die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz außer Kraft treten.